Contracting

Was ist "Contracting" eigentlich?

Ein Energielieferant übernimmt die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie. Der Auftrag kann die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie umfassen, z.B. "Nutzlicht-Contracting". Der Bezug von Energie über einen Dritten kann für den Kunden verschiedene Vorteile haben z.B., dass

  1. keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden müssen und
  2. die freiwerdenden Investitionen können an anderer Stelle verwendet werden, ökologische und ökonomische Potenziale,
  3. erhöhte Versorgungssicherheit,
  4. Einsatz effizienter und energiesparender Technik,
  5. regelmäßige Instandhaltung und Wartung der Anlage,
  6. Senkung des Primärenergieverbrauchs,
  7. Beitrag zum Umweltschutz.

Die Einbindung der Nutzer in ein vom Contractor zu erstellendes Energiekonzept und die Schulung der Nutzer sind regelmäßig Bestandteil der Leistung.

Falls Sie näheres Interesse an dem Thema haben, so lesen Sie doch bitte hier weiter.

Ein Beispiel aus der Praxis (oder wie ich dazu kam Contracting anzubieten):

Meinen ersten Kunden für ein "Nutzlicht-Contracting" in Regensburg habe ich 1994 dadurch gewonnen, daß ich ihm erklärte, wenn er sich unsicher fühle, ob die versprochene Stromeinsparung wirklich eintritt, dann rüste ich eben seine Beleuchtungsanlage komplett auf meine Kosten um und er müsse mir dann nur die Stromeinsparung der nächsten 2 Jahre zurückbezahlen.

Das Risiko, daß die gewünschte und berechnete Einsparung nicht eintritt, verlagerte sich damit auf mich. Nach 2 Jahren gehörte ihm die neue Beleuchtungsanlage und auch die damit verbundene Einsparung.

Beim echten Einspar-Contracting geht der Contracting-Geber bei der Finanzierung in Vorleistung. Refinanziert wird die Investition einschließlich einer angemessenen Kapitalverzinsung und einer Risikoprämie allein über die real gemessene und erzielte Einsparung. Die genauen Details regelt ein frei ausgehandelter Contracting-Vertrag.

Insbesondere wird im Vertrag geregelt, in wessen Eigentum sich die Anlage befindet nach Beendigung des Vertrags, aber auch die Aufteilung der erzielten Einsparung wird im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Eine hohe Beteiligung des Contracting-Nehmers an der Einsparung bedeutet immer auch eine Verlängerung der Laufzeit. Unter Umständen wird der Vertrag dadurch auch gar nicht mehr realisierbar (= k.o.-Kriterium). Im anderen Extremfall bekommt der Contracting-Geber solange 100% der Energieeinsparung vergütet bis der Vertrag in der kürzest möglichen Laufzeit seine Erfüllung und sein Ende findet.

Aus den Ausführungen kann man auch entnehmen, daß dieser Vertrag mit Leasing nichts zu tun hat, denn bei Leasing haben Sie es immer mit einer fest vereinbarten (monatlichen) Rückzahl-Rate zu tun! Der Kunde hat eine Zahlungsverpflichtung die unabhängig ist vom Einsparerfolg. Leider wird in der Praxis häufig "Contracting" angeboten und de facto dann ein Leasing-Vertrag unterbreitet.

Hier sehen Sie ein ganz konkretes Beispiel wie sich der Stromverbrauch in einem Lebensmittelmarkt im Laufe der Contracting-Jahre entwickelt hat:


Wolfgang Buttner | Energieberater | Dominikus-Zimmermann-Str. 7 | 86899 Landsberg am Lech | Tel.08191-4283230